Aufgrund der weiterhin hohen Inflation fordern Beschäftigte von Diakonie und Evangelischer Kirche in Bayern, unterstützt von ihrer Gewerkschaft ver.di, eine Inflationsausgleichszahlung. „Um ihren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben ver.di-Aktive der Mitarbeitervertretungen über eine Online-Petition die Initiative ergriffen“, so Robert Hinke, Landesfachbereichsleiter für Gesundheit & Bildung bei ver.di Bayern: „In kürzester Zeit haben sich über 16.000 Kolleginnen und Kollegen daran beteiligt. Für uns ein klarer Beleg dafür, dass die Beschäftigten der kirchlichen Wohlfahrtsverbände und Kirchen auf eine demokratische Teilhabe statt Bettelei pochen. Dass die Kirchen ihren Beschäftigten das Grundrecht auf Streik verweigern, Mitbestimmungsrechte begrenzen und ein Arbeitsrecht zweiter Klasse etabliert haben, muss im 21. Jahrhundert endlich sein Ende finden.“
In einem Offenen Brief in Form einer Online-Petition appellieren Beschäftigte von Diakonie und Ev. Kirche in Bayern an die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK) jetzt von der Option einer und steuer- und sozialabgabefreien Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 € Gebrauch zu machen. Der Gesetzgeber hat den Arbeitgebern diese Möglichkeit eingeräumt, um dem inflationsbedingten Reallohnverlust ihrer Beschäftigten entgegenzutreten. Über zahlreiche Tarifverträge, etwa für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen, der AWO Bayern, vieler Privatkliniken und Servicegesellschaften in Bayern wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Initiator*innen begründen ihren Appell auch damit, dass angesichts der spürbaren Einkommensverluste eine Abwanderung ihrer Kolleg*innen zu befürchten ist. Die Unter-schriften wurden heute der in Nürnberg tagenden Arbeitsrechtlichen Kommission übergeben.
Andreas Schlutter, Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen, und einer der Erstunterzeichner des offenen Briefes erklärt: „Die Arbeitgeberseite muss ein Signal setzen. Der Unmut unter den Beschäftigten ist groß. Kein Wunder, die Lebenshaltungskosten sind für uns alle dramatisch gestiegen. Insbesondere für die unteren Lohngruppen ist das kaum noch zu stemmen. Wir fordern ein, was zwischenzeitlich branchenüblich ist. Wir haben der ARK konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Nunmehr hoffen wir auf die richtigen Entscheidungen.“
Bisher hat die Arbeitsrechtliche Kommission noch nicht reagiert. Auf einer im Mai 2023 stattgefundenen Sitzung gab es keine Entscheidung. Auf der Homepage der ARK wird eine Inflationsausgleichszahlung sehr allgemein in Aussicht gestellt. Umfang und Zeitpunkt bleiben offen.
Natale Fontana, der zuständige ver.di-Fachsekretär kritisiert: „Verhandlungen auf Augenhöhe mit ver.di sind bekanntermaßen von den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden nicht gewollt. Der sogenannten ‚Dritte Weg‘, über den kirchenintern Gehälter und Arbeitsbedingungen festlegt werden, ist nicht zeitgemäß. Der „Dritte Weg“ ist für uns ein Holzweg. Die Beschäftigten erwarten eine demokratische Beteiligung!“.
Claudia Barkholz, stellv. Vorsitzende der Gesamt-Mitarbeitervertretung bei Diakoneo, eine weitere Erstunterzeichnerin bestimmt die Erwartungshaltung: „Unser Ziel ist es, der ARK Bayern 2023 klarzumachen, dass eine Entscheidung zugunsten einer Inflationsausgleichsprämie getroffen werden muss. Das ist ihre Verpflichtung! Es ist an der Zeit, dass auch wir einen angemessenen Ausgleich erhalten.“