In einem Gespräch des Landesausschusses der Beamt*innen in Bayern mit Ministerialdirigentin Frau Dr. Nicole Lang aus dem Finanzministerium wurde uns zugesagt, dass die in der Tarifeinigung in Potsdam vereinbarte Inflations-ausgleichszahlung von 1800 Euro für Dezember 2023 und die monatlich ab Januar 2024 zu zahlenden 120 Euro mit den April-Bezügen ausbezahlt wird. Auch gab es noch weiter Themen, die uns sehr wichtig waren.
Worüber wir schon Anfang Februar 2024 berichtet haben, ist die nachgebes-serte Besoldungsanpassung. Zum 1. November 2024 werden die Gehälter um einen Sockelbetrag von monatlich 200 Euro erhöht. Diesen Sockelbetrag erhal-ten auch alle Beamt*innen. Ab Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Erhö-hung linear um 5,5 Prozent. Ursprünglich sollten die dynamischen Besol-dungsbestandteile, auch die Orts- und Familienzuschläge, erst zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent erhöht werden. In dem Gespräch konnte uns Frau Dr. Lang schon zusagen, dass nun nachgebessert werde und diese Zulagen und Zuschläge schon zum 1. November um 4,76 Prozent erhöht werden und noch-mal um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025, was eine deutliche Verbesserung be-deutet. Der 4,76 Prozent-Satz entsprich der durchschnittlichen Erhöhung um 200 Euro im Tarifbereich.
Weiterhin war ein wichtiges Thema die Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst. Es wird ein gemeinsames Karriereportal geben, mit dem man auf die einzelnen Karriereseiten der Ministerien gelangt und das die große Bandbreite der Tätigkeiten im öffentlichen Dienst aufzeigen soll. Es wird aktiv Werbung für den Freistaat Bayern als Arbeitgeber betrieben. Auch in Schulen und insbe-sondere in Gymnasien soll verstärkt geworben werden, nicht immer ist ein Studium Voraussetzung für eine Karriere beim Staat.
Angesprochen haben wir auch die Alimentation. Konkret, dass es Bedenken seitens der Beschäftigten gibt, ob die Bezahlung, insbesondere die orts- und familienbezogenen Bestandteile, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerich-tes entsprechen. Wenn eine nicht ausreichende Bezahlung geltend gemacht wird, hatten wir angeregt, dass der Freistaat wie in den vergangenen Jahren erklärt, auf diese im jeweiligen Haushaltsjahr notwendigen Geltendmachungen zu verzichten. Das Finanzministerium ist jedoch der Auffassung, dies wäre wi-dersprüchlich, da die jetzt vorgenommenen Erhöhungen gerade im Hinblick auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes ausgerichtet seien.
Ein weiteres Thema war die Altersteilzeit. Auf die Bedenken hin, ob dazu Ver-änderungen oder eine Abschaffung geplant seien, erwiderte Frau Dr. Lang, dass es dazu derzeit keine Pläne gäbe.
Ebenso wenig sei eine Veränderung oder Abschaffung der Regelung geplant, wonach man in Bayern mit 45 Dienstjahren mit Vollendung des 64. Lebensjah-res in den Ruhestand ohne Abzüge gehen kann.
Wir haben nochmals betont, dass sowohl die Möglichkeit der Altersteilzeit als auch der Antragsruhestand mit 64 ohne Abschläge für die Beschäftigten große Bedeutung haben.
Auch die Hinzuverdienstgrenzen bei der Versorgung wurden angesprochen. Im Rentenrecht sind diese weitgehend abgeschafft. Hier seien Verbesserungen geplant, und zwar ab Erreichen der Regelaltersgrenzen. Bei vorgezogenen Ru-hestandeintritten wolle man aber keine zusätzlichen Anreize bieten, so Frau Dr. Lang. Vielmehr wolle man die Beschäftigten im öffentlichen Dienst so lange als möglich behalten und hierfür gute Arbeitsbedingungen schaffen.
Das können wir uneingeschränkt unterstützen.
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