Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, engagiert sich ver.di Bayern am 25.11.2023
Alle Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf einen Arbeitsplatz, der frei von sexueller Belästigung ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgeber*innen, für ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Dennoch bleibt sexuelle Belästigung oft ein Tabuthema, und fast 10 % der Beschäftigten waren bereits betroffen.
Das Dunkelfeld dürfte jedoch deutlich höher sein. Erste zahlen einer breit angelegten Dunkelfeldstudie sollen 2025 vorliegen. Denn allgemein geben 40% der Frauen in Deutschland an, seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt zu haben.
ver.di Bayern startet heute eine Plakatkampagne, um zu sensibilisieren und Bewusstsein zu schaffen. Die Kampagne betont, dass sexuelle Belästigung verschiedene Formen annehmen kann, oft subtil ist, und als nebensächliche Bemerkung stattfinden kann. Durch Slogans wie „Jetzt lächle doch mal! Dann bist du viel hübscher“ oder „Mach dich doch an deine Chefin ran, dann bekommst du mehr Gehalt“, soll Aufmerksamkeit auf eben solche Alltagsaussagen gelenkt und Bewusstsein geschaffen werden. Die Plakate können in den Betrieben aufgehängt und in den sozialen Medien geteilt werden.
„Wichtig ist, das Thema offensiv und präventiv anzugehen. Betriebsvereinbarungen sind dabei ein effektives Mittel“, stellt die Landesbezirksleiterin Luise Klemens fest. Bettina Messinger, Landesfrauensekretärin ergänzt, „es lohnt sich auch für die Arbeitgeber*innen dagegen vorzugehen, da dies ein positives Arbeitsumfeld schafft und damit die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit erhöht“.
Betrieben stehen unzählige Angebote von öffentlichen und gemeinnützigen Stellen zur Verfügung, um beispielsweise Fortbildungen, Notfallpläne oder Präventionsangebote für die eigene Belegschaft bereitzustellen. Unabdingbar ist, dass eine Umgebung geschaffen wird, in der sich Betroffene trauen, offen über Erlebtes zu sprechen. Auch außerhalb des Arbeitskontextes gibt es dafür Beratungsnagebote, wie das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016) für Opfer von Missbrauch oder sexualisierter Gewalt.